Sie möchten deutsche Urkunden im Ausland verwenden oder Dokumente aus Nicht-EU-Ländern bei deutschen Behörden vorlegen?
Um die Urkunden und Dokumente verwenden zu können, ist die Beantragung einer Apostille bei der zuständigen Behörde in Deutschland oder die Durchführung der Legalisation durch die deutsche Vertretung im Ausland notwendig.
Die Legalisation einer ausländischen öffentlichen Urkunde oder die Erteilung einer Apostille ist mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um alles rund um die Themen Legalisation, Beantragung einer Apostille oder die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente zu erfahren.
Apostille
Unter einer Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr zu verstehen. Deutsche öffentliche Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind, bedürfen der Erteilung einer Apostille. Häufig ist eine beglaubigte Übersetzung der Urkunde oder die Vorbeglaubigung des Dokuments notwendig.
Möchten sie beispielsweise eine Geburtsurkunde im Irak verwenden, bedarf es dazu der Beglaubigung der Urkunde durch die Bezirksregierung bzw. den Landesrat und der anschließenden Erteilung einer Apostille durch das Bundesverwaltungsamt.
Anschließend ist die beglaubigte Übersetzung der Urkunde notwendig.
Wir informieren Sie gerne über die notwendigen Schritte, die zur Erteilung einer Apostille notwendig sind.
Legalisation
Unter der Legalisation ist die Echtheitsbestätigung einer ausländischen Urkunde zu verstehen. Wenn beispielsweise eine syrische Heiratsurkunde von der deutschen Botschaft in Beirut legalisiert wurde, können deutsche Behörden davon ausgehen, dass derjenige, der die Urkunde ausgestellt hat, auch tatsächlich dazu befugt war.
Die Urkunden müssen bestimmte Kategorien erfüllen. So ist beispielsweise die Übersetzung in beglaubigter Form sowie die Beglaubigung durch das ausstellende Außenministerium notwendig.
Gerne sind wir Ihnen bei der Durchführung der Legalisation Ihrer Urkunden im Ausland behilflich!
Beglaubigte Übersetzungen
Sie möchten Ihre von einer deutschen Behörde ausgestellte Urkunde im Ausland oder Ihre ausländische Urkunde in Deutschland verwenden? Für die Erteilung der Apostille sowie die Beantragung der Legalisation ist die beglaubigte Übersetzung der Urkunde notwendig.
Beglaubigte Übersetzungen sind schriftliche Übersetzungen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem ermächtigten Übersetzer bestätigt werden. Diese können bei Behörden, Gerichten oder Bildungseinrichtungen verwendet werden.
Unsere Übersetzer sind von den jeweiligen Oberlandesgerichten ermächtigt und bestätigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung mit Unterschrift und Stempel.
Beratung & Service
Sie möchten Ihre Dokumente legalisieren lassen, oder benötigen eine Apostille?
Gerne informieren wir Sie über die notwendigen Schritte, den Zeitaufwand und die Kosten.
Unser Legalisations- und Apostillen-Service übernimmt für Sie die Durchführung, sowie die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente und garantiert Ihnen eine zeitnahe Bearbeitung, sowie einen reibungslosen Ablauf.
Unser Kundeservice steht ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.